Orientierung & Beratung

Beratung

Pflegegrad, Hilfsmittel, der Pflichtbesuch nach §37.3 — wir bringen Klarheit ins System, in einem echten Gespräch.

Beratungsgespräch — zwei Frauen im Gespräch in gemütlichen Sesseln.
Foto: Klarheit ins System — in einem echten Gespräch, in Ruhe.

Was das bedeutet

Das Pflegesystem ist ein Dschungel aus Paragraphen, Anträgen und Fristen — und das oft genau dann, wenn ohnehin schon viel los ist. Wir nehmen uns Zeit, das zu sortieren: in verständlicher Sprache und ohne Eile.

Dazu gehört auch der verpflichtende Beratungsbesuch nach §37.3 bei Pflegegeld — bei uns kein abgehakter Pflichttermin, sondern ein echtes Gespräch darüber, was gut läuft und was sich geändert hat.

Das übernehmen wir

  • Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI
  • Hilfe beim Antrag auf einen Pflegegrad (und bei Höherstufung)
  • Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes
  • Beratung zu Hilfsmitteln und Wohnraumanpassung
  • Überblick über Leistungen und Kostenträger
  • Unterstützung bei Anträgen und Formularen

Wer bezahlt das?

Pflegekasse · §37.3 / §7a SGB XI

Der Beratungsbesuch nach §37.3 wird von der Pflegekasse bezahlt; ein erstes Orientierungsgespräch bei uns ist immer kostenlos.

Fragen zu Kosten? Sprechen Sie uns an

So läuft es ab

  1. Sie melden sich

    Mit einer konkreten Frage oder einfach dem Gefühl, dass Sie Durchblick brauchen.

  2. Wir nehmen uns Zeit

    In Ruhe, bei Ihnen zu Hause oder am Telefon — verständlich, ohne Fachchinesisch.

  3. Sie haben einen Plan

    Konkrete nächste Schritte und, wenn Sie wollen, unsere Hilfe beim Umsetzen.

Weitere Leistungen

Der erste Schritt

Erzählen Sie uns, was los ist. Wir hören zu.

Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Sie müssen sich heute zu nichts entscheiden — erzählen Sie einfach, was los ist.

  • Kostenlos & unverbindlich
  • Keine Warteschleife
  • Kein Verkaufsgespräch
Rufen Sie einfach an0221 800 330 80Mo–Fr 8–16:30 Uhr

Sie sprechen direkt mit Ayse Turhan — kein Callcenter.

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